Seit der Verabschiedung des neuen Telemediengesetzes am 18. Januar, benötigen gewerblich genutzte Websites eine Datenschutzerklärung, unter Anderem zu “Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten”.
Ein Fehlen dieser Erklärung kann sehr schnell eine Abmahnung durch einschlägig tätige Anwälte und Vereine nach sich ziehen.
Details und Quellen für Mustererklärungen finden sich zum Beispiel in Thomas Frütels Webmaster Blog.
Update:
mts macht mich darauf aufmerksam, dass wohl nicht nur gewerblich genutzte Websites diese Datenschutzerklärung benötigen, sondern alle Websites.
Diensteanbieter ist "jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt"


One Trackback
[…] Volker Butterstein, der noch (den Irrtum) meint, dass nur gewerblich genutze Website so eine Datenschutzerklärung brauchen. […]