Auch für geschäftliche Emails gilt seit Anfang dieses Jahres eine neue Rechtslage. Wie bei Geschäftsbriefen muss auch bei elektronischer Kommunikation für den Adressaten eine gewisse Mindestinformation angegeben werden:
"Auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns gleichviel welcher Form, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, müssen seine Firma, die Bezeichnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1, der Ort seiner Handelsniederlassung, das Registergericht und die Nummer, unter der die Firma in das Handelsregister eingetragen ist, angegeben werden"
§ 37a Handelsgesetzbuch
Weggelassen werden können dagegen die sinnfreien Disclaimer die oft unter Mails zu finden sind: “Wenn Sie nicht der eigentliche Emfpänger dieser Mail sind hätten Sie sie auch nicht lesen dürfen …”. Meist in mehr oder wenig gutem Englisch gleich nochmal wiederholt.
Ich kann doch nicht hinterher (nach Lesen der Mail) über mögliche Folgen des Lesens belehrt werden und vor Allem, wie soll ich das dann befehlsmäßig wieder vergessen, was ich gelesen habe.
Vertrauliche Informationen gehören nun mal nicht in Mails, es sei denn, die Mail ist verschlüsselt. Und dann kann sie auch nur der eigentliche Empfänger lesen.
Update
Einen Artikel mit mit Beispielen für verschiede Rechtsformen von Unternehmen gibts bei Heise.
Die erste Abmahnwelle ist auch schon im Gang.


3 Comments
Thomas Friedrich hat in seinem Blog einen Eintrag zum selben Thema. Gleich mit Hinweis auf seinen Email-Signatur-Manager für IBM Lotus Notes/Domino.
Mein Internetexplorer 7 stürzt leider reproduzierbar bei Aufruf dieses Permalinks ab. Firefox packts problemlos.
Unglaublich, IE6 packt die Seite probemlos. Hast Du eine Idee, warum der IE7 die Seite nicht mag?
Mein IE7 wollte nur an dem Tag nicht. Ich hatte da noch mehr Probleme mit dem Rechner. Also alles im grünen Bereich. Inzwischen kann ich die Seite wieder Problemlos öffnen.